Änderungen treten 1. Januar 2021 in Kraft
Neues EEG verabschiedet
Die Bundestagsfraktionen von CDU, CSU und SPD haben sich auf die Endfassung der EEG-Novelle 2021 geeinigt. Im Vergleich zum Kabinettsbeschluss aus dem September werden nochmals umfangreiche Änderungen am Gesetzesentwurf vorgenommen.
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Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst. Bioenergie Das jährliche Ausschreibungsvolumen im regulären Segment wird von 350 auf 600 MW pro Jahr angehoben (§ 28 b EEG 2021). Der Start der 50-Prozent-Südquote wird auf 2022 verschoben (§ 39d Abs. 2 & 3 EEG 2021). Die jährliche Ausschreibungsmenge für Biomethananlagen bleibt bei 150 MW und wird auch erst ab 2022 auf den Süden beschränkt (§ 39 k EEG 2021). Im Jahr 2021 können dann also Anlagen aus ganz Deutschland teilnehmen. Kleine Neu- und Bestandsanlagen bis zu einer installierten Leistung von 500 kW erhalten in den Ausschreibungen zusätzlich einen Bonus von 0,5 ct/kWh auf den Zuschlagswert (§ 39 g Abs. 2, § 39i Abs. 6 EEG 2021). Der Bonus soll auch für...
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