Fortbilden in Sachen Pflanzenschutz
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Sie nehmen gerade am bundesweit ersten zertifizierten Online-Seminar zur Fortbildung für den Sachkundenachweis Pflanzenschutz teil“, verkündete Dr. Andreas Maier, Pflanzenbaureferent am Regierungspräsidium Karlsruhe und Hauptreferent des Online-Seminars, den fast 300 Zuhörern und Teilnehmern. „Damit sind wir Vorreiter in Baden-Württemberg, nachdem wir vor zwei Jahren auch die erste anerkannte Fortbildungsveranstaltung für den Sachkundenachweis organisiert haben“, stellte er heraus.
Weiteres Online-Seminar in der Planung
Vier Stunden Fortbildung fordert der Gesetzgeber für Sachkundige im Pflanzenschutz bis zum 31. Dezember 2015. Eine Teilnahmebestätigung für zwei Stunden gibt es für die Teilnehmer, die sich am Dienstagabend für diese Zeit im Online-Seminar eingeloggt hatten, dass BWagrar in Kooperation mit dem Landesbauernverband (LBV) organisiert hatte. Im Herbst wird es auf alle Fälle mindestens ein weiteres Online-Seminar zur Fortbildung geben. Sobald ein Termin feststeht, wird er über BWagrar und weitere Wege bekanntgegeben.
Von Rechtsvorgaben bis IP
Das Online-Seminar splittete sich in vier Vorträge zu unterschiedlichen Bereichen: Rechtliche Vorgaben, Risikominderung, Düsentechnik und Integrierter Pflanzenschutz (IP). Die Referenten suchten über Fragen den Kontakt zu den Zuhörern vor den PCs und Tablets, aber es war auch wichtig, zu wissen, dass die Teilnehmer überwiegend aktiv zuhörten. Wer noch etwas mehr als zwei Stunden Zeit investierte, konnte auch die anschließende Fragerunde mit verfolgen.
Licht ins Dickicht der Paragrafen des Pflanzenschutzgesetzes brachte Dr. Andreas Maier. Wer muss sachkundig sein und wozu braucht man keine Sachkunde?, sind schon einmal ganz grundsätzliche Fragen, die sich den Beteiligten stellen. Es betrifft grundsätzlich alle, die Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen und über das Internet verkaufen, die Pflanzenschutzmittel anwenden und über Pflanzenschutzmittel beraten. Es betrifft nicht den Hausgartenbesitzer, Personen, die unter sachkundiger Aufsicht handeln, wie Auszubildende, oder bestimmte Hilfsarbeiten unter Verantwortung eines Sachkundigen ausführen – Ausbringen von Mausgift mit Legeflinte oder Aufhängen von Pheromonfallen. Immer wieder verwirrend sind die Fristen. Altsachkundige sind gut beraten, ihren Antrag auf den Sachkundenachweis bis zum 26. Mai 2015 zu stellen, am besten online unter www.pflanzenschutz-skn.de oder beim zuständigen Landratsamt. Die Bestätigungen von Fortbildungsveranstaltungen müssen dazu nicht vorgelegt werden. Den neuen Ausweis muss jeder, der ihn braucht, ab 26. November dann besitzen.
Sachkundige Personen müssen sich innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren mindestens vier Stunden fortbilden. Die vier Stunden können in Baden-Württemberg in zwei mal zwei Stunden gesplittet werden. Der erste Dreijahreszeitraum für die Fortbildung geht vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2015, der zweite Dreijahreszeitraum startet dann ab Januar 2016.
Dreijahreszeitraum für Fortbildung
Neben unserem BWagrar-Online-Seminar gibt es natürlich noch eine ganze Reihe von Möglichkeiten der Fortbildung, bei Veranstaltungen der Landratsämter, Regierungspräsidien und Landesanstalten oder zertifizierte Veranstaltungen von Verbänden, Handel oder Akademien. Einen Veranstaltungskalender finden Interessierte auch im Infodienst BW unter dem Suchbegriff Fortbildung Pflanzenschutz Baden-Württemberg. Ob der deutsche Sachkundenachweis automatisch in anderen EU-Staaten gilt, fragte ein Teilnehmer, um von Maier zu erfahren, dass landesspezifische Regelungen gelten und der deutsche Nachweis nicht automatisch anerkannt wird.
Deutliche Worte gab es von Maier im Hinblick auf den Gewässerschutz. Er wies auf den verantwortungsvollen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln hin. Vorgegebene Abstände ud Randstreifen müssten eingehalten werden, damit keine Pflanzenschutzmittel in Gewässer gelangen. Für Gewässerrandstreifen empfiehlt die Beratung die Einsaat einer Blühmischung, die unter anderem einen Beitrag zum Greening leistet und die gesellschaftliche Akzeptanz fördert. Bei der Reinigung der Spritzgeräte dürfe keine Spritzbrühe den Weg in Gewässer finden. Maier rief zu Rücksichtnahme auf, wenn andere Personen unterwegs sind. Es geht gar nicht, dass diese besprüht oder vom Spritznebel getroffen würden. Gegebenenfalls müsse der Ausbringer anhalten und die Spritze abstellen. Den Einsatz mit Blick auf Bienen erläuterte der Pflanzenbaureferent ebenso wie er auf Zulassungsänderungen von Glyphosat und Mesurol-Schneckenkorn hinwies.
Beim Thema Integrierter Pflanzenschutz erklärte er exemplarisch an Maßnahmen, um das Auftreten von Fusarium zu minimieren. Ansatzpunkte bieten die Standortwahl, Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, Wahl der richtigen Sorten in Verbindung mit dem Strohmanagement und gezieltem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach Prognose und Bestimmung von Schadschwellen.
Um den Einsatz der richtigen Technik und der richtigen Düse im Pflanzenschutz ging es bei Jürgen Winter von der Firma Lechler in Metzingen. 90 Prozent Abdriftminderung sind mit Air-Injektordüsen möglich, die die Firma mittlerweile in weiterentwickelten Formen anbietet. Auch Doppelflachstrahldüsen sind besonders abdriftarm.
Weitere Veranstaltungen zur Fortbildung zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz sind für den Zeitraum Ende August bis Oktober 2015 in Planung. Sobald es konkrete Termine gibt, erfahren Sie es in BWagrar und unter www.bwagrar.de

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